I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern in der Pension „Landgasthof Marlishausen“ zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von der Pension „Landgasthof Marlishausen“ und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension „Landgasthof Marlishausen“ zustande. Der Pension „Landgasthof Marlishausen“ steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, der Pension „Landgasthof Marlishausen“ unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Pension „Landgasthof Marlishausen“ in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3. Alle Ansprüche gegen die Pension „Landgasthof Marlishausen“ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Pension „Landgasthof Marlishausen“ beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen von der Pension „Landgasthof Marlishausen“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Pension „Landgasthof Marlishausen“ beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von der Pension „Landgasthof Marlishausen“ verauslagt wird.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3. Pension „Landgasthof Marlishausen“ kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - ohne Abzug sofort zu erfolgen.
5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an die Pension „Landgasthof Marlishausen“ zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
6. Pension „Landgasthof Marlishausen“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die Pension „Landgasthof Marlishausen“ berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Pension „Landgasthof Marlishausen“ ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Pension „Landgasthof Marlishausen“ aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Pension „Landgasthof Marlishausen“ geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Pension „Landgasthof Marlishausen“ der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Stornegebühren:
Für das Rücktrittsrecht des Kunden sind die Stornogebühren wie folgt gestaffelt.
4 Tage vor Anreise oder früher entstehen keine Stornogebühren.
3 Tage vor Anreise 20 % des Buchungspreises
2 Tage vor Anreise 50 % des Buchungspreises
Am Anreisetag 100 % des Buchungspreises
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Pension „Landgasthof Marlishausen“ in Textform ausübt.
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z.Bsp.: 3. Ist ein Rücktrittsrecht bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt Pension „Landgasthof Marlishausen“ einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Pension „Landgasthof Marlishausen“ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Pension „Landgasthof Marlishausen“ hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann Pension „Landgasthof Marlishausen“ die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt von Pension „Landgasthof Marlishausen“
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Pension „Landgasthof Marlishausen“ bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Pension „Landgasthof Marlishausen“ mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Pension „Landgasthof Marlishausen“ mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Ferner ist Pension „Landgasthof Marlishausen“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von Pension „Landgasthof Marlishausen“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein; Pension „Landgasthof Marlishausen“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Pension „Landgasthof Marlishausen“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Pension „Landgasthof Marlishausen“ zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt; eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Pension „Landgasthof Marlishausen“ gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann Pension „Landgasthof Marlishausen“ unterbinden bzw. abbrechen.
4. Der berechtigte Rücktritt von Pension „Landgasthof Marlishausen“ oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Pension „Landgasthof Marlishausen“ gegen den Kunden bestehen, so kann Pension „Landgasthof Marlishausen“ den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr.3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.
6. Ebenfalls kann Pension „Landgasthof Marlishausen“, aus internen Gründen, vom Beherbergungsvertrag 2 Tage vorher ersatzlos zurücktreten.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages, auch ohne Angabe der Kreditkarte, zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat Pension „Landgasthof Marlishausen“ das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Pension „Landgasthof Marlishausen“ herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Pension „Landgasthof Marlishausen“ spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Pension „Landgasthof Marlishausen“ aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Pension „Landgasthof Marlishausen“ kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung von Pension „Landgasthof Marlishausen“
1. Pension „Landgasthof Marlishausen“ haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Pension „Landgasthof Marlishausen“ für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pension „Landgasthof Marlishausen“ beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Pension „Landgasthof Marlishausen“ beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Pension „Landgasthof Marlishausen“ steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Pension „Landgasthof Marlishausen“ auftreten, wird Pension „Landgasthof Marlishausen“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Pension „Landgasthof Marlishausen“ rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet Pension „Landgasthof Marlishausen“ dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Pension „Landgasthof Marlishausen“ bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet.
4. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Pension „Landgasthof Marlishausen“ besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Pension „Landgasthof Marlishausen““ nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind Pension „Landgasthof Marlishausen“ unverzüglich anzuzeigen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Ort von Pension „Landgasthof Marlishausen“.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.01.2022